Gesetze verbieten Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung, Stalking oder Zwangsheirat. Die Täter / Täterinnen können dafür durch ein Gericht bestraft werden. Je nachdem, wie schwerwiegend die Tat war, kann das Gericht den Täter / die Täterin zu einer Freiheitsstrafe (Gefängnis) oder Geldstrafe verurteilen. Wenn Sie möchten, dass der Täter/ die Täterin bestraft wird, können Sie Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.
Manche Frauen sind unsicher, ob sie eine Anzeige erstatten wollen. Wissen nicht genau, an wen Sie sich wenden sollen und welche Folgen dies für sie hat. Manche machen sich Sorgen um die Folgen, wenn der Täter oder die Täterin aus dem engsten Umfeld kommt oder jemand aus dem Bekanntenkreis ist, mit dem / der sie weiterhin zusammenleben oder Kontakt haben. Oder finden es zu privat.
Sich über die Folgen klar werden
Manche Frauen sorgen sich darum, was es bedeutet, auf diese Weise die Gewalt und damit auch sich selbst öffentlich zu machen. Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie Anzeige erstatten wollen. Sie selbst leben mit den Folgen. Mitarbeiterinnen in Fachberatungsstellen können helfen, sich darüber klar zu werden. Wenn Sie möchten, finden Sie hier auch anonym Rat und Hilfe. Auch Einrichtungen der Opferhilfe helfen Ihnen bei der Klärung, ob Sie Strafanzeige stellen wollen und begleiten Sie in einem Prozess.
Polizei und Staatsanwaltschaft
Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle rund um die Uhr entgegen. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung können Sie sich direkt an die Fachdezernate wenden. Lassen Sie sich das Aktenzeichen einer Anzeige geben. So können Sie sich bei Behördengängen darauf beziehen. Sie können sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft bei Gericht wenden. Im Strafverfahren wird dann entschieden, ob Anklage erhoben wird.
Fachberatungsstellen oder Angebote der Opferhilfe können dabei helfen, eine geeignete Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu finden.
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
Wenn der Ehemann oder der Partner / die Partnerin gewalttätig ist, können Frauen neben oder statt einer Strafanzeige zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten nutzen.
Mehr Informationen zu rechtlichen Grundlagen finden Sie auf dieser Internetseite unter "Recht und Gesetz".
Die Polizei informiert über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung und darüber wie ein Strafverfahren in diesem Bereich abläuft.
Im Internet finden Sie Hinweise zur Anzeige und Strafantrag bei häuslicher Gewalt in Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch.
Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle rund um die Uhr entgegen. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung können Sie sich direkt an die unten stehenden Fachdezernate wenden.
Ansprechpartner der Polizei bei sexueller Gewalt gegen Frauen Bremen
Telefon tagsüber: 0421-362-3832
Telefon nachts: 0421-362-3810
Telefon Kriminaldauerdienst: 0421-362-3888
Ansprechpartner der Polizei bei sexueller Gewalt gegen Frauen Bremerhaven
Telefon 24 Stunden: 0471-953 44 44
Telefon tagsüber: 0471-953 43 11 bis -4315
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